Zinsen bis 9%

Zinsen bis 9%…

…bietet das Wiener Unternehmen HBBS Solutions GmbH.

Das österreichische Unternehmen HBBS Solutions GmbH (FN 491028) welches am 20.04.2018 gegründet wurde, ist ein Unternehmen für Mining, Staken, Trading und das Betreiben von Masternodes im Bereich von virtuellen Zahlungsmittel (Kryptowährung), welches beim Mining, bevorzugt grüne Energie aus Wasserkraftwerken und Solarstrom in der Region Europa nutzt.

Die HBBS Solutions GmbH vereint die beiden Finanzwelten. „Old Economie“(qualifiziertes Nachrangdarlehen) und „New Economie“(Kryptowährungen). Es ist unbestritten, dass man mit Kryptowährungen viel Geld verdienen (wenn man es richtig macht) und viel Geld verlieren kann. (wenn man es nicht richtig macht). Der Kunde zahlt in Euro ein, und erhält seine Zinsen in Höhe bis zu 9% in Euro.

 

Adresse: Simmeringer Hauptstraße 24, 1110 Wien

Rechtsform des Finanzinstruments: Qualifiziertes Nachrangdarlehen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG)

Emmisionshöhe: unter € 2,0 Mio.

Veranlagungsdauer: unbefristete Laufzeit, für die Dauer von 3 Jahren ab Zustandekommen des Darlehensvertrages verzichten die Vertragsparteien auf eine ordentliche Kündigung des Darlehensvertrages. Nach Ablauf des vorgenannten Kündigungsverzichts kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten jeweils zum 30.6. bzw. zum 31.12. gekündigt werden.

Mindestzeichnungssumme: ab € 100,00

Die Zinsen setzen sich wie folgt zusammen:

7% Festzinssatz auf die gesamte Laufzeit bei Zeichnung bis 31.12.2018

6% Festzinssatz auf die gesamte Laufzeit bei Zeichnung ab 01.01.2019

2% jährlicher Bonuszinssatz. Der Darlehensgeber erhält diesen Bonuszinssatz in Höhe von 2% (zwei Prozent), wenn der durchschnittliche Jahresenergiepreis 9 ct/kWh (Brutto) im Kalenderjahr nicht übersteigt.

Die Zinszahlungen werden halbjährlich auf das vom Kunden angegebene Kundenkonto ausbezahlt. Die Bonuszinsen werden jährlich ausgezahlt.

Steuerliche Situation: Die Angaben unterliegen der Annahme, dass der Investor in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Ausschüttungen der Zinszahlungen sind einkommenssteuerpflichtig gemäß §27 Abs.“ Z2 Estg und sofern diese nicht unter die Veranlagungsgrenze von jährlich € 730,00 gemäß §41 Abs.1Z1 EstG fallen, in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung anzuführen. Die Erlöse eines etwaigen Verkaufs des Nachrangdarlehens sind ebenso in der persönlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Risikohinweise: Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren.

Unternehmen können scheitern, wodurch es im schlimmsten Fall zum Verlust des gesamten Investitionsbetrages kommen kann. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Der Anleger sollte daher ausschließlich Kapital investieren, dessen Verlust er sich finanziell leisten kann, und er sollte sein Kapital auf mehrere Assetklassen streuen. Der Anleger sollte das zugehörige Informationsdatenblatt sowie alle Risikohinweise beachten und prüfen, ob die Investition für Ihn geeignet ist. Der Anleger sollte im Zweifel nicht investieren.

Bitte beachten Sie auch die detaillierten Risikohinweise bei qualifizierten Nachrangdarlehen von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH!

Auf der Homepage von HBBS Solutions GmbH finden Sie das genaue Geschäftsmodell mit sämtlichen Unterlagen zum Download.

 

Veröffentlicht in Blogs von Alfred Salzmann, Informationen, interessante Produkte.

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