Standesregeln von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH

Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat sich den Standesregeln der Finanzdienstleister Österreichs von Beginn an unterworfen.

Neben den Standesregeln der Finanzdienstleister hat Wirtschaftsberatung Finanzquadrat zusätzlich Ihre eigenen Standesregeln.

Die Standesregeln dienen zur Anerkennung der moralischen und ethischen Verantwortung, die der Finanzdienstleister bzw. Vermögensberater von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH gegenüber der Öffentlichkeit, seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Vollmachtgeber zu erfüllen hat. Sie sind für alle Finanzdienstleister bzw. Vermögensberater von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH verbindlich und dienen der Unterstützung bei der Ausführung aller tätigkeitsbezogenen Aufgaben.

 

1. Integrität 

Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Integrität auszuführen. Integrität bedeutet Unbescholtenheit, Offenheit und Ehrlichkeit. Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat das vom Kunden in Ihn gesetzte Vertrauen und Zutrauen durch ein Höchstmaß an Integrität zu erfüllen. Das Streben nach persönlicher Bereicherung und individuellen Vorteilen hat der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH zu unterlassen. Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat sich nicht nur nach den Buchstaben, sondern auch dem Sinne nach integer zu verhalten.

 

2. Vertraulichkeit 

Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit auszuführen. Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat die ihm von seinem Kunden bereitgestellten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH darf vertrauliche Kundeninformationen nicht bekannt geben oder weitergeben, es sei denn, der betreffende Kunde hat ihm seine Erlaubnis erteilt oder der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH ist aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung bzw. anderer behördlicher Maßnahmen zur Herausgabe von Kundeninformationen verpflichtet.

 

3. Objektivität 

Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Objektivität auszuführen. Objektivität erfordert strenge Sachlichkeit sowie Unvoreingenommenheit. Unabhängig von seiner beruflichen Stellung und von den jeweiligen Aufgaben hat der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH seine Objektivität zu wahren und jegliche Unterordnung, die zu einer Verletzung dieser Standesregeln führen würde, zu vermeiden.

 

4. Neutralität 

Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Neutralität auszuführen. Neutralität bedeutet Unparteilichkeit im Interesse des Kunden. Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat gegenüber Kunden, Kollegen und Vollmachtgebern Interessenkonflikte Offenzulegen. Persönliche Vorstellungen, Vorurteile und Ziele sind konfligierenden Interessen unterzuordnen.

 

5. Kompetenz 

Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Kompetenz auszuführen. Der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH hat dafür Sorge zu tragen, das notwendige Kompetenzniveau zu erreichen, zu bewahren und auszubauen, beispielsweise durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Kompetentes Verhalten bedeutet auch, eventuelle Zweifelsfälle und Grenzsituationen zu erkennen und in solchen Fällen die Hilfe von kompetenten Dritten in Anspruch zu nehmen. Andernfalls muss der Finanzdienstleister von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH den Kunden über fehlende Kompetenz informieren.