Bankeninsolvenz und Bankenpleite – Wie komme ich zu meinem Geld?
Bankenpleite im Burgenland, Verdacht auf Bilanzfälschung, lautet nur eine Pressemitteilung in der jüngsten Vergangenheit.
Viele Banken waren in der Vergangenheit pleite, zahlungsunfähig oder der Geschäftsbetrieb wurde von der FMA zur Gänze untersagt.
Da stellt sich natürlich die Frage: Was passiert mit meinem Geld auf den Konten bei der betroffenen Bank?
Hier ist es wichtig, den Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zu kennen.
Die Einlagensicherung
Mit Einlagensicherung wird der Schutz eines Sparguthabens bezeichnet, das Privatkunden bei einer Bank angelegt haben. Die Gesetzmäßigkeiten für die Einlagensicherung sind in der ganzen Europäischen Union (EU) gleich. Das Bundesgesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG) regelt auch in Österreich die Einlagensicherung der Kreditinstitute. Als Basis dieses Gesetzes gelten entsprechende EU-Richtlinien.
Banken müssen demnach einer staatlichen Entschädigungseinrichtung angehören, die im Schadensfall die Sicherung übernimmt. Für österreichische Banken ist das die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
Zudem gibt es für institutsbezogene Sicherheitssysteme die Möglichkeit, sich als Einlagensicherungseinrichtung anerkennen zu lassen. Institutseigene (private) Einlagensicherungssysteme müssen jedoch auch ein Mindestvermögen von 0,8 % der gedeckten Einlagen aufbauen, um im Sicherungsfall die Leistungen erbringen zu können und um eine Anerkennung als Sicherungseinrichtung zu erreichen.
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei österreichischen und deutschen Banken?
Die Einlagensicherung schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank. Innerhalb dieser 100.000 Euro-Grenze sind auch anfallende Zinsen abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten erhält jeder Kontoinhaber einen Erstattungsbetrag (Mehrfachauszahlung), der üblicherweise aus gleichen Teilen der Spareinlage besteht, es sei denn, vor Sicherungsfalleintritt ist eine andere Aufteilung bei der Bank festgelegt worden. Die Einlagensicherung gilt pro Bank: Sind Einlagen auf unterschiedlichen Banken in dem genannten Rahmen vorhanden, werden diese ebenfalls von dem jeweiligen Einlagensicherungssystem ersetzt.
Die Einlagensicherung gilt nicht pro Konto, sondern pro Bank. Wenn man bei einer Bank mehrere Konten, bzw. verschiedenen Tochterfirmen einer Bank Konten hat, so werden die Einlagen aufaddiert und insgesamt nur bis zum Limit von 100.000 € entschädigt.
Unter bestimmten Umständen sind auch Einlagen bis zu einer Summe von 500.000 Euro gesichert. (Achtung dieser besondere Schutz gilt nur für 12 Monate). Dazu zählen Einlagen aus einem Immobilienverkauf oder Leistungen, die aus besonderen Lebensereignissen hervorgehen wie Heirat, Scheidung, Invalidität oder Tod, Abfindungsleistung sowie Leistungen aus Sozialplänen. Die Absicherung gilt für bis zu einem Jahr nach Auszahlung und muss nach Eintreten des Sicherungsfalles innerhalb von zwölf Monaten beantragt werden. Ein Selbstbehalt bei der Einlagensicherung existiert nicht.
Welche Guthaben werden von der Einlagensicherung in Österreich erfasst?
Als Einlagen zählen alle Guthaben, die sich auf Konten oder Sparbüchern der jeweiligen Bank befinden. Dazu gehören unter anderem Kapitalsparbücher, Prämiensparbücher, Girokonten, Pensions- und Gehaltskonten, Festgeldekonten, Tagesgeldkonten und Bausparverträge.
Die Einlagensicherung greift immer pro Bankkunde und es zählt der Gesamtbetrag der Einlagen, auch wenn diese auf mehrere Konten oder Sparbücher verteilt sind. In einem Sicherungsfall werden diese Einlagen normalerweise zu 100 % erstattet. Nicht über die Einlagensicherung abgesichert sind allerdings Wertpapierdepots.
Was passiert mit Krediten in einem Sicherungsfall?
Auch bei einem Konkurs der Bank sind Kredite weiterhin zu bedienen. Hat die Bank einen Kredit gewährt und wird dieser Kredit vom Kunden weiterhin abbezahlt, kann bei einem Konkurs allerdings auch eine Aufrechnung mit den Einlagen des Kunden erfolgen. Das Recht, die Verrechnung von Einlagen und Kreditleistungen zu verlangen, hat sowohl der Kunde als auch das Kreditinstitut.
Was passiert mit den Wertpapierdepots in einem Sicherungsfall?
Besitzt ein Kunde in einem Depot der Bank Wertpapiere, kann er im Konkursfall einen Aussonderungsantrag für diese Wertpapiere stellen, das heißt, die Papiere werden nicht dem Konkursbetrag zugeführt. Die Bank entlässt die Wertpapiere aus dem Depot, händigt sie an den Kunden aus oder überträgt sie auf ein Depot einer anderen Bank. Ist die Bank dazu nicht in der Lage, greift die Anlegerentschädigung. Ein Schutz besteht bis zu 20.000 Euro und bis zu einer Höhe von 90 % des Gesamtwerts.
Was ist der Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unterscheiden sich in drei Punkten.
- Zunächst gelten unterschiedliche Sicherungshöchstbeträge. Bei der Einlagensicherung sind das die 100.000 Euro, bei der Anlegerentschädigung kann eine Entschädigung bis zur Höhe von 20.000 Euro gezahlt werden.
- Hinzu kommt, dass bei der Anlegerentschädigung ein Selbstbehalt zu tragen ist, der 10 % der Forderung ausmacht.
- Der dritte Punkt betrifft die Auszahlungsfristen. Bei der Anlegerentschädigung gilt weiterhin eine Zahlungs- bzw. Entschädigungsfrist von drei Monaten.
Wie finanziert sich die Einlagensicherung in Österreich?
Kreditinstitute, die das Guthaben von Privatkunden einlagern, haften für diese Beträge. Um eine Sicherung dieser Einlagen gewährleisten zu können, zahlen die Banken regelmäßig in die Fonds der Einlagensicherungseinrichtung, der sie angehören, ein. Dafür übernehmen die Sicherungseinrichtungen die rechtzeitige und 100%ige Auszahlung.
Zur Einlagensicherung besteht eine Informationspflicht. Die Informationen werden auf der Internetseite der jeweiligen Bank bereitgestellt. Zudem erhalten Sparer beim Abschluss eines Vertrags mit der Bank und dann jährlich Informationsbögen, auf denen die Regeln zur Einlagensicherung dargelegt und bestätigt werden.
Was passiert, wenn die Einlagensicherungseinrichtung nicht zahlen kann?
Die Sicherungseinrichtungen verfügen über einen Einlagensicherungsfond mindestens in der Höhe von bis zu 0,8 % der gedeckten Einlagen der Kreditinstitute. Die Kreditinstitute helfen diesen Betrag zu generieren, indem sie, wie oben erwähnt, einen jährlichen Betrag in diesen Fond einzahlen.
Bei einem Sicherungsfall können die Sicherungseinrichtungen zudem zusätzliche Beträge von den Kreditinstituten einfordern. Reichen die Mittel zur Deckung der Spareinlagen dennoch nicht aus, beteiligen sich weitere Einlagensicherungseinrichtungen an den Erstattungen.
Wie funktioniert die Einlagensicherung bei ausländischen Banken innerhalb der EU?
In der Europäischen Union (EU) sind die Einlagen von Privatkunden auf ähnliche Weise geschützt, da die länderspezifischen Gesetze auf EU-Richtlinien basieren. Alle Banken in EU-Staaten müssen daher über ein Einlagensicherungssystem verfügen oder einer entsprechenden staatlichen Einrichtung angehören. Eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gilt in den folgenden Ländern:
- Deutschland
- Österreich
- Luxemburg
- Belgien
- Niederlande
- Frankreich
- Großbritannien (75.000 Pfund)
- Irland
- Spanien
- Portugal
- Dänemark
- Schweden
- Finnland
- Estland
- Lettland
- Bulgarien
- Rumänien
- Tschechien
- Slowakei
- Slowenien
- Polen
- Litauen
- Malta
Banken von EU-Staaten, die eine Zweigniederlassung in Österreich besitzen, unterliegen in der Regel der Sicherungseinrichtung des jeweiligen EU-Landes. Welcher Einlagensicherungseinrichtung die jeweilige Bank angehört, kann in der Regel online über die Seite der Bank in Erfahrung gebracht werden.
Für Einlagen über den Betrag von 100.000 Euro hinaus, verfügen manche Banken über zusätzliche, private Sicherungssystem wie beispielsweise das Sicherungssystem der Sparkassen.
Bei Banken mit privaten Sicherungssystemen können Einlagen bis zu einer unbegrenzten Höhe abgesichert sein. Ein Rechtsanspruch besteht hier allerdings nicht und es empfiehlt sich, sich vorher genau über die Konditionen zu informieren.
Fazit
Die Einlagensicherung in Österreich unterscheidet sich in vielen Punkten nicht von der Einlagensicherung in anderen EU-Ländern, da die Gesetzesgrundlagen aus den EU-Richtlinien hervorgehen. Jedes EU-Land besitzt jedoch eigene Einlagensicherungssysteme, deren Entschädigungskapazitäten differieren können.
Zudem gelten in Österreich bislang noch längere Fristen bis zur Auszahlung des Erstattungsbetrages, was allerdings bis zum 1.1.2024 angeglichen werden soll. Die AUSTRIA Ges.m.b.H ist jetzt schon innerhalb von sieben Arbeitstagen zahlungsfähig.
Manche Banken bieten zusätzliche private Sicherungssysteme an, die Einlagen auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus absichern und erstatten. Dennoch kann es ratsam sein, Spareinlagen, die die gesetzliche Absicherung übersteigen, bei mehreren, voneinander unabhängigen Kreditinstituten zu deponieren.
Die Einlagensicherung greift für Guthaben, das sich auf Konten oder Sparbüchern der jeweiligen Bank befindet. Während Bausparverträge ebenfalls unter die Einlagensicherung fallen, gelten die Regelungen nicht für Wertpapiere.
Für diese kommt die Anlegerentschädigung zum Tragen, wenn es der Bank nicht möglich ist, die Papiere auszuhändigen und auf ein anderes Depot des Kunden zu übertragen. Für Kredite kann eine Aufrechnung der Verbindlichkeiten mit den Einlagen erfolgen.
WICHTIG ist es auch zu wissen, wem Ihr Guthaben auf Ihrem Konto bei der Bank überhaupt gehört.
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Liebe Grüße
Alfred Salzmann
Moneycoach, Staatlich geprüfter Vermögensberater
Geschäftsführer von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH