Wer besitzt Deine Guthaben und Spareinlagen bei der Bank

Wer besitzt Deine Guthaben und Spareinlagen bei der Bank?

Alfred Salzmann Blog von Alfred Salzmann, 11.03.2021

Das Finanzwissen in Österreich und in Deutschland ist erschreckend gering.

Aus diesem Grunde möchte ich einmal die Frage „wem gehört mein Geld und meine Spareinlagen bei der Bank“ beantworten. Die allgemeine Unkenntnis der richtigen Antwort ist nicht wirklich überraschend und doch schockierend zugleich.

 

Was sind Bankguthaben und Spareinlagen?

Dazu zählen neben dem Giro- und Tagesgeldkonto auch das Festgeld, das Sparbuch sowie diverse Sparanlagen und -Einlagen. Dies sind alles Geldwerte.

Geldwerte sind wiederum nichts anderes als Forderungen. Wo es Forderungen gibt, da muss es auch Verbindlichkeiten geben. Doch wem gehört nun was?

 

Auszug aus Wikipedia:

„Bei der Anlage oder Entstehung eines Bankguthabens wird – meist konkludent – ein schuldrechtlichter Vertrag in Form eines Darlehensvertrags gemäß § 488 BGB oder ein unregelmäßiger Verwahrungsvertrag gemäß § 700 Abs. 1 BGB (auch als „uneigentliche Verwahrung“ oder „depositum irregulare“ bezeichnet) geschlossen. Die rechtliche Einordnung eines Bankguthabens als Darlehen oder uneigentliche Verwahrung hängt davon ab, ob ein „überwiegendes Verwahrinteresse“ des Kunden oder eine Geldanlage im Vordergrund stehen. Bankguthaben entstehen im überwiegenden Interesse des Bankkunden. Diese rechtliche Unterscheidung hat keine praktische Auswirkung, weil die uneigentliche Verwahrung im Falle der Bankguthaben als Darlehen angesehen wird. Während ein Haben-Saldo des Bankkunden eine Forderung aus unregelmäßiger Verwahrung nach § 700 BGB darstellt, ist der Soll-Saldo eine Darlehensverbindlichkeit im Sinne des § 488 BGB. Ein- und Auszahlungen auf das Girokonto sind daher in aller Regel auch Akte zur Begründung oder Erfüllung der genannten Schuldverhältnisse oder einzelner Pflichten aus ihnen.“

In Österreich ist es absolut dasselbe, jedoch mit anderen Paragraphen.

 

Wenn Du Geld auf Dein Girokonto überweist, dann entsteht Dir der Bank gegenüber eine Forderung und die Bank hat Dir gegenüber eine Verbindlichkeit.

Mit Deiner Einlage auf ein Sparbuch, oder einer Überweisung auf Dein Konto gibst Du in dem Moment Deiner Bank also einen Kredit bzw. Darlehen. In 99,9% aller Fälle stellst Du der Bank derzeit ein zinsloses Darlehen zur Verfügung.

Für gewöhnlich muss ein Darlehensnehmer, in diesem Fall die Bank, Sicherheiten vorlegen, um ein Darlehen gewährt zu bekommen.

 

Welche Sicherheiten bekommst Du denn von Deiner Bank? Genau! Keine!

Deine einzige Sicherheit ist ein Zahlungsversprechen der Bank bzw., dass Du einen Rückzahlungsanspruch hast.

 

Doch was passiert, wenn die Bank Deines Vertrauens morgen Insolvenz anmeldet?

Was bedeutet es für Dich, wenn Du gegen Deiner Bank Forderungen hast?

Du bist Gläubiger und nicht Eigentümer Deines Geldes!

Dir gehört zwar das Girokonto und Tagesgeldkonto etc., nicht aber die darauf gebuchten Guthaben. Diese gehören Deiner Bank.

Wenn Sie morgen also pleite ist, ist deine Kohle erst einmal weg!

Vielleicht wendest Du jetzt ein, dass es da doch die Einlagensicherung der Banken gibt, und bis zu € 100.000 alles geschützt ist, nicht wahr?!

Also alles gut?!

Mitnichten!

Warum?

Nehmen wir an, Du hast genau die besagten € 100.000 auf Deinem Konto. Wieviel davon darf es denn in % abgesichert sein? Logischerweise wirst Du vermutlich jetzt sagen 100% natürlich, oder? Würde ich auch sagen.

 

Doch wie sieht die Realität aus?

Die EU sieht vor, dass bis 2024 in jedem Land der Einlagensicherungsfonds mit mind. 0,8% aller gesicherten Einlagen des Landes ausgestattet werden soll. Aktuell liegen die Deutschen Banken bei ca. 0,4%. Das Geldvermögen der Deutschen beläuft sich aktuell auf ca. 7,1 Billionen €, wovon mehr als 40% bei Banken sind, also ca. 3 Billionen €. Das wären bei 0,4% ca. 12 Milliarden €.

 

Mal Hand aufs Herz: 

Glaubst Du, dass wenn morgen die Deutsche Bank, die Bank Austria bzw. Unicredit oder auch die Commerzbank insolvent wären, dass 12 Milliarden € reichen würden, um alle Einlagen bis 100.000€ zu decken? Siehe Dir gerne einmal die Bilanzen dazu an. Es ist ein Tropfen auf dem heißen Stein!

Des Weiteren solltest Du zumindest wissen, dass es KEINEN Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistung aus dem Einlagensicherungsfonds gibt. Zusätzlich wird in den Statuten des Einlagensicherungsfonds in §10 ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch Banken keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Topf haben. Dazu gibt es auch eine interessante Aussage vom damaligen Finanzminister Peer Steinbrück ab 1:40min..

Spannend finde ich auch, dass die Abwicklung der Entschädigungsleistungen in Deutschland über die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ und in Österreich über die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. erfolgt. Eine GmbH???

Auch weist die EZB daraufhin, dass im Fall der Fälle die Einlagensicherung ausgesetzt werden kann.

Sollte in Zukunft EDIS (die europäische Einlagensicherung) an den Start gehen, dann haftet der Deutsche und der Österreichische Sparer für alle Einlagen in der EU mit. Der Deutsche und der Österreicher zahlt dann eben auch bei italienischen, spanischen, portugiesischen, französischen und griechischen Bankenpleiten.

Jeder darf für sich selbst entscheiden, wie sehr er / sie dem Bankensystem weiterhin das Vertrauen schenken möchte.

 

Meine Devise lautet:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ Ich möchte die maximale Kontrolle über mein Geld haben. Die habe ich bei Banken definitiv nicht. Denn mein Geld gehört der Bank und nicht mir. Ich möchte aber Eigentümer und nicht Gläubiger meines Geldes sein und nicht im Fall der Fälle darauf hoffen müssen, dass ich als Gläubiger mein Geld wiederbekomme.

Möchtest Du Gläubiger sein und in Schulden anderer investiert sein, oder Eigentümer Deines Geldes sein?

TIPP: Reduziere Deine Bankguthaben auf das Notwendige!

 

Wenn du jedoch sagst, dass ist für dich in Ordnung, dann solltest du dir einmal die qualifizierten Nachrangdarlehen ansehen. Bei diesem Konstrukt erhältst du bis zu 7% Zinsen pro Jahr.

 

Lese auch den Bericht zur

 

Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Liebe Grüße

Alfred Salzmann

Moneycoach, Staatlich geprüfter Vermögensberater

Geschäftsführer von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH

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