Krisenszenario im Blickpunkt

Krisenszenario am Kapitalmarkt 2022

Alfred Salzmann Blog von Alfred Salzmann, 07.07.2022

 

Krisenszenario im Blickpunkt

Kapitalmarktbericht von Alfred Salzmann, Geschäftsführender Gesellschafter von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH

Rückblick

Der globale weltweite Aktienindex MSCI World verlor im Zeitraum von April bis Juni 2022 16,1 Prozent.

Gleichzeitig entstand durch den Anstieg der Zinsen bzw. Renditen am Anleihenmarkt ebenso sehr große Verluste. (Das Minus lag gemessen am Bloomberg Euro Gouvernement Index bei minus 7,2 Prozent.

Die Inflation in Europa und in Amerika beträgt derzeit 8,6%

Der US Aktienmarkt erreicht im Juni ein Minus von 23,6 Prozent gegenüber seinem Höchststand.

Der Deutsche Aktienindex DAX verlor in den ersten 6 Monaten 2022 fast 20 Prozent.

Der MSCI World in Dollar verlor in der ersten Jahreshälfte ungefähr 21%.

Die Euro Anleihen guter Bonität hatten einen Verlust von ca.16% (inclusive Zinsertrag) Ein Renditeanstieg bedeutet fallende Kurse.

Gold war im zweiten Quartal kein Inflationsgewinner. Die Gewinne im 1 Quartal wurden wieder abgegeben.

 

Übersicht der Kapitalmarktentwicklung 1. Januar 2022 bis 30.Juni 2022

  • Stoxx Europe 50 in Euro                                  –  7,9 Prozent
  • DAX in Euro                                                     – 19,5 Prozent
  • MSCI Emerging Markts in Euro                      – 10,4 Prozent
  • MSCI World in Euro                                        – 13,5 Prozent
  • S&P 500 In Dollar                                            – 20,1 Prozent
  • Goldpreis in Dollar                                          –    1,2 Prozent
  • Bloomberg Euro Goverment TR Index            – 12,1 Prozent
  • Ebrexx German Gov. Bond TR Index              –   7,0 Prozent
  • US-Dollar in Euro                                                  8,5 Prozent

 

Während aktienorientierte Anleger welche gelernt haben Kursschwankungen auszuhalten mit der Entwicklung im ersten Jahr umgehen können, sind die ähnlich hohen Verluste für defensiv orientierte Investoren fast nicht auszuhalten und zu verstehen.

Diese Investoren sollten sich überlegen, ob sie bei der Bank oder beim Berater richtig aufgeklärt wurden.

Ausblick:

Selten gab es seine Phase mit so vielen gleichzeitig stattfindenden Krisen.

  • Der Angriffskrieg in der Ukraine.
  • Der Boykott und die Antwort von Russland.
  • Hungersnot in Afrika.
  • Die Corona Lockdown-Serie in China.
  • Globale Lieferkettenunterbrechungen.
  • Explodierende Energiepreise.
  • Fehlende Energielieferungen.
  • Extrem hohe Inflation.
  • Falsche politische Entscheidungen.
  • Abhängigkeit von der EU.
  • Unfähige Politiker.
  • Hoher Verschuldungsgrad der Länder
  • Beginnende Eurokrise
  • Eventuelle Zahlungsunfähigkeit einiger Eurostaaten.
  • v.m.

Diese Liste wäre noch um einiges zu erweitern. Diese Krisen sind jedoch nicht einzeln zu betrachten, sondern können auf die anderen Krisen massive Auswirkungen haben.

Manche der Auswirkungen werden täglich in den diversen Medien kommuniziert.

 

Aufgrund der bereits vorhandenen Krisen, können und werden neue Krisen entstehen:

 Neuauflage der Euro-Krise?

Anfang Juni verkündet EZB-Chefin Christine Lagarde in Amsterdam das lang erwartete Ende

der Anleihenkäufe und stellt endlich eine erste Zinserhöhung für Juli in Aussicht. Die Inflationsrate war im Mai in der Eurozone auf 8,1% gestiegen. Derzeit 8,6% mit steigender Tendenz.

Der Einlagenzins soll von minus 0,5 auf minus 0,25 Prozent angehoben werden und dann im September ein weiteres Mal um voraussichtlich mindestens 0,5 Prozentpunkte. Die EZB ist damit, abgesehen von der Bank of Japan, die letzte Zentralbank, die mit Zinserhöhungen den Kampf gegen die Inflation aufnimmt.

Die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen hochverschuldeter Staaten Südeuropas ziehen kräftig an. In Italien sind es zeitweise über 4%, Griechenland liegt knapp darunter, in Spanien waren es zeitweise 3% und in Frankreich fast 2,5%. Noch zu Jahresbeginn lagen die Zinsen, die diese Länder für die Refinanzierung ihrer Anleihen zahlen mussten, teilweise unter 1%.

Experten sehen in den dramatischen Zinsanstiegen ganz klar die Rückkehr der Euro-Krise.

 

Erinnerungen an das Jahr 2012 werden wach:

Mario Draghi, damals Chef der EZB, verhinderte mit seiner legendären „Whatever it takes“-

Rede und den darauffolgenden Billionen-Programmen zum Ankauf von Staatsanleihen, die die

Zinslast für überschuldete Staaten erträglich hielten, ein mögliches Ende der Währungsgemeinschaft. Durch die zusätzlich erzeugte Nachfrage nach den Schuldpapieren hielt er die Zinslast auch für hochverschuldete Staaten in erträglichen Grenzen.

Heute, zehn Jahre später, haben die Zinsniveaus noch lange nicht die Niveaus von 2012 erreicht. Die Staatsverschuldung der Euro-Länder betrug damals 9.000 Milliarden Euro, heute sind es

wegen der permanenten staatlichen Stützungsprogramme 12.400 Milliarden Euro. Das entspricht fast der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung der Währungsunion.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 haben die Euro-Staaten knapp 2.500 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen. Die Bilanzsumme der EZB, die sich seit Ausbruch

der Finanzkrise im dauerhaften Rettungsmodus befindet, hat sich vor allem durch die Anleihekäufe in den vergangenen 10 Jahren fast verfünffacht und liegt nun bei 8.800 Milliarden Euro. Ein Drittel der Staatsverschuldung der Euro-Länder liegt inzwischen bei der Notenbank

Bis zur Sitzung im Juli sollte die EZB wohl ihre konkrete Vorgehensweise präsentieren. Eine grundsätzliche, dauerhafte Lösung kann es dabei alleine durch den Fakt, dass der Euro-Raum

eine Währungs- aber keine Fiskalunion ist, nicht geben. Eine vorübergehende Lösung kann jedoch auch lange funktionieren, wenn es so etwas wie eine gemeinschaftliche Finanz- und Verschuldungspolitik gibt. Die Euro-Zone ist dazu definitiv auf neue, innovative Ideen und Optionen in der Geldpolitik angewiesen.

 

Aktien

Das erste Halbjahr 2022 war für US-Aktien (gemessen am S&P 500) mit einem Verlust von 20,6 Prozent das schlechteste seit 1970.

Trotz einer Kurskorrektur von mehr als 20 Prozent lassen die für dieses Jahr erwarteten Unternehmensgewinne noch keine Schwäche erkennen. Im Gegenteil. Seit Anfang des Jahres sind die Gewinnschätzungen der Analysten für das Jahr 2022 und die im S&P 500 enthaltenen Unternehmen von 220 Indexpunkten auf 228 gestiegen.

Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es nur sieben Fälle, in denen der Index in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen mehr als 20 Prozent verloren hat. Jedes Mal legten Aktien in den folgenden zwölf Monaten deutlich. Im Durchschnitt waren es 31,4 Prozent, jedoch mindestens 22,2 Prozent.

Im Zuge der Pandemie haben viele Technologieunternehmen einen enormen Wachstumsschub erfahren. Extreme Wachstumsraten der Pandemiegewinner wurden fortgeschrieben und die Aktienkurse dieser Unternehmen stiegen auf nicht mehr zu rechtfertigende Niveaus. Diese Übertreibungen haben sich nach Kursrückgängen von 80 Prozent und mehr wieder weitgehend bereinigt. Auch die großen, etablierten Technologiewerte haben im ersten Halbjahr im Durchschnitt gut 30 Prozent verloren, obwohl ihre Gewinne weiter gestiegen sind.

Ein ähnliches Bild ergibt sich für den MSCI World Index, der zu zwei Dritteln aus US-Werten besteht. Hier liegt die Gewinnrendite für das Jahr 2022 sogar bei 6,7 Prozent und damit 4,5 Prozentpunkte

höher als der „Weltzins“ (Durchschnitt von 10-jährigen US-Staatsanleihen und Bundesanleihen).

Im historischen Kontext ist dies ein attraktiver Renditeaufschlag, der auch als Risikoprämie von Aktien bezeichnet wird.

„War es das jetzt oder geht es noch weiter abwärts?“, 

„Kommt jetzt der Megacrash, den viele Crash-Experten prophezeien?“ oder „Ist jetzt der schon der richtige Zeitpunkt, um günstig einzusteigen?“

Die Verunsicherung unter den Anlegern ist groß wie nie, was ich nur zu gut verstehen kann, da ja 90% Verluste eingefahren haben. Und beim Blick in die Medien wird Dir diese Unsicherheit nicht genommen, sondern von den zahlreichen Crash-Propheten noch verstärkt.

Jede Krise bietet aber auch Chancen.

In meiner über 30 Jahre andauernden Zeit am Finanzmarkt habe ich einige Erfahrungen sammeln können. Zu oft habe ich schon erlebt, dass niemand mehr daran glaubte, dass es nochmal aufwärts gehen könnte. Und dann kam es doch anders, als die breite Masse glaubte.

 

Gold:

Während die Welt zurzeit viele politische und wirtschaftliche Veränderungen zu verdauen hat, ist eines über Jahrtausende gleichgeblieben: Gold bleibt ein wichtiger Wertanker, der langfristig seine reale Kaufkraft erhalten hat. Dies wissen vor allem Anleger in der Türkei zu schätzen. Im Juni betrug die Inflation dort 78,6 Prozent. Türkinnen und Türken können heute also nur noch gut die Hälfte von ihrem Geld kaufen wie noch vor einem Jahr.

Dieses „Wertversprechen“ gilt nicht kurzfristig, sondern über längere Zeiträume, vor allem aber in Phasen hoher Inflation.

Welche Überlegungen sind für mich als Anleger eventuell sinnvoll?

Neben den Grundüberlegungen bei Kapitalanlagen, wie

  • Risiko,
  • Verfügbarkeit,
  • Streuung,
  • Höhe der Kapitalanlage,
  • Anlagehorizont,
  • Aufteilung des Kapitals in Sachwerte und in Geldwerte,
  • v.m.

 

ist es auch hilfreich sich mit anderen Fragen und Überlegungen für das richtige Handeln zu beschäftigen.

  • Besser eine Aktie von einer Versicherung als eine Lebensversicherung.
  • Benötige ich wirklich einen Bausparvertrag, um mein Kapital zu verringern?
  • Sind Staatsanleihen wirklich sicher und für mich sinnvoll?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, um die Inflation einigermaßen auszugleichen?
  • Wieviel Geld, (Barmittel) brauche ich jederzeit verfügbar?
  • Ist das Geld auf meiner Bank sicher?
  • Ist das Geld in der EU sicher?
  • In welche Richtung steuert die Politik?
  • Wird die Inflation noch höher?
  • Droht eine Rezession?
  • Ist Gold für mich eine Alternative?
  • Sind sonstige Edelmetalle wie z.B. OSMIUM, Platin, Silber, Palladium, für mich eine Alternative.
  • Wäre es vielleicht interessant in Diamanten zu investieren.
  • Traue ich mich in sehr schwankungsreiche Anlagemöglichkeiten wie Aktien oder Kryptowährungen zu investieren.
  • Welche alternativen Investmentanlagen könnte ich eventuell nutzen?
  • Wen brauche ich dabei, der mir bei diesen Entscheidungen hilft, und mir die Informationen liefert?

u.v.m.

Fazit:

Angesichts negativer Realzinsen und erhöhter Volatilität lassen sich mit börsennotierten Anlagen möglicherweise nicht mehr die Erträge erzielen, die Anleger benötigen, um ihre Anlageziele zu erreichen.

Unsere heutigen Anlageziele sind mit gestrigem Denken wohl nicht mehr erreichbar. Von Klimawandel bis zu Zinserhöhungen – wir wissen, dass Ihre langfristigen Investmentanforderungen alternative Ansätze erfordern. Tauchen Sie tiefer ein in die Welt alternativer Anlagen, von Immobilien über Private Credit bis hin zu individuellen Lösungen, die auf Ihre Ziele abgestimmt sind.

 

Aktuell sehen wir überall Krisen, welche wir zurzeit in keinster Weise beherrschen.  In solchen Bärenmärkten wird der Grundstein für die Gewinne der Zukunft gelegt, dies sollte man nicht vergessen! Angesichts der massiven Inflationswelle werden Sachwerte wieder in den Fokus vieler Anleger geraten.

Gehen Sie Ihren innovativen Weg, um die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen.

Übernehmen Sie die Verantwortung über Ihr Geld.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ Ich möchte die maximale Kontrolle über mein Geld haben. Die habe ich bei Banken definitiv nicht. Denn mein Geld gehört der Bank und nicht mir. Ich möchte aber Eigentümer und nicht Gläubiger meines Geldes sein und nicht im Fall der Fälle darauf hoffen müssen, dass ich als Gläubiger mein Geld wiederbekomme.

Möchtest Du Gläubiger sein und in Schulden anderer investiert sein, oder Eigentümer Deines Geldes sein?

TIPP: Reduziere Deine Bankguthaben auf das Notwendige!

Lese auch den Bericht zur

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Alfred Salzmann

Moneycoach, Staatlich geprüfter Vermögensberater

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Die in dieser Unterlage enthaltene Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder, und können sich ohne Ankündigungen ändern. Sie basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen und dient der zusätzlichen Information unserer Anleger. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse von Anlegern hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Jede Kapitalanlage ist mit Risken verbunden. Wir übernehmen für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen und Daten sowie das Eintreten von Prognosen keine Haftung. Die Unterlage ersetzt keinesfalls eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie umfassende Risikoaufklärung. Die steuerliche Behandlungder Fonds ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen der Fonds sowie sonstige externe Spesen und Steuern sind in den Performanceberechnungen nicht berücksichtigt und mindern die Rendite der Veranlagung. Ertragserwartungen stellen bloße Schätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlage dar und sind kein verlässlicher Indikator für eine tatsächliche künftige Entwicklung.

Wer besitzt Deine Guthaben und Spareinlagen bei der Bank

Wer besitzt Deine Guthaben und Spareinlagen bei der Bank?

Alfred Salzmann Blog von Alfred Salzmann, 11.03.2021

Das Finanzwissen in Österreich und in Deutschland ist erschreckend gering.

Aus diesem Grunde möchte ich einmal die Frage „wem gehört mein Geld und meine Spareinlagen bei der Bank“ beantworten. Die allgemeine Unkenntnis der richtigen Antwort ist nicht wirklich überraschend und doch schockierend zugleich.

 

Was sind Bankguthaben und Spareinlagen?

Dazu zählen neben dem Giro- und Tagesgeldkonto auch das Festgeld, das Sparbuch sowie diverse Sparanlagen und -Einlagen. Dies sind alles Geldwerte.

Geldwerte sind wiederum nichts anderes als Forderungen. Wo es Forderungen gibt, da muss es auch Verbindlichkeiten geben. Doch wem gehört nun was?

 

Auszug aus Wikipedia:

„Bei der Anlage oder Entstehung eines Bankguthabens wird – meist konkludent – ein schuldrechtlichter Vertrag in Form eines Darlehensvertrags gemäß § 488 BGB oder ein unregelmäßiger Verwahrungsvertrag gemäß § 700 Abs. 1 BGB (auch als „uneigentliche Verwahrung“ oder „depositum irregulare“ bezeichnet) geschlossen. Die rechtliche Einordnung eines Bankguthabens als Darlehen oder uneigentliche Verwahrung hängt davon ab, ob ein „überwiegendes Verwahrinteresse“ des Kunden oder eine Geldanlage im Vordergrund stehen. Bankguthaben entstehen im überwiegenden Interesse des Bankkunden. Diese rechtliche Unterscheidung hat keine praktische Auswirkung, weil die uneigentliche Verwahrung im Falle der Bankguthaben als Darlehen angesehen wird. Während ein Haben-Saldo des Bankkunden eine Forderung aus unregelmäßiger Verwahrung nach § 700 BGB darstellt, ist der Soll-Saldo eine Darlehensverbindlichkeit im Sinne des § 488 BGB. Ein- und Auszahlungen auf das Girokonto sind daher in aller Regel auch Akte zur Begründung oder Erfüllung der genannten Schuldverhältnisse oder einzelner Pflichten aus ihnen.“

In Österreich ist es absolut dasselbe, jedoch mit anderen Paragraphen.

 

Wenn Du Geld auf Dein Girokonto überweist, dann entsteht Dir der Bank gegenüber eine Forderung und die Bank hat Dir gegenüber eine Verbindlichkeit.

Mit Deiner Einlage auf ein Sparbuch, oder einer Überweisung auf Dein Konto gibst Du in dem Moment Deiner Bank also einen Kredit bzw. Darlehen. In 99,9% aller Fälle stellst Du der Bank derzeit ein zinsloses Darlehen zur Verfügung.

Für gewöhnlich muss ein Darlehensnehmer, in diesem Fall die Bank, Sicherheiten vorlegen, um ein Darlehen gewährt zu bekommen.

 

Welche Sicherheiten bekommst Du denn von Deiner Bank? Genau! Keine!

Deine einzige Sicherheit ist ein Zahlungsversprechen der Bank bzw., dass Du einen Rückzahlungsanspruch hast.

 

Doch was passiert, wenn die Bank Deines Vertrauens morgen Insolvenz anmeldet?

Was bedeutet es für Dich, wenn Du gegen Deiner Bank Forderungen hast?

Du bist Gläubiger und nicht Eigentümer Deines Geldes!

Dir gehört zwar das Girokonto und Tagesgeldkonto etc., nicht aber die darauf gebuchten Guthaben. Diese gehören Deiner Bank.

Wenn Sie morgen also pleite ist, ist deine Kohle erst einmal weg!

Vielleicht wendest Du jetzt ein, dass es da doch die Einlagensicherung der Banken gibt, und bis zu € 100.000 alles geschützt ist, nicht wahr?!

Also alles gut?!

Mitnichten!

Warum?

Nehmen wir an, Du hast genau die besagten € 100.000 auf Deinem Konto. Wieviel davon darf es denn in % abgesichert sein? Logischerweise wirst Du vermutlich jetzt sagen 100% natürlich, oder? Würde ich auch sagen.

 

Doch wie sieht die Realität aus?

Die EU sieht vor, dass bis 2024 in jedem Land der Einlagensicherungsfonds mit mind. 0,8% aller gesicherten Einlagen des Landes ausgestattet werden soll. Aktuell liegen die Deutschen Banken bei ca. 0,4%. Das Geldvermögen der Deutschen beläuft sich aktuell auf ca. 7,1 Billionen €, wovon mehr als 40% bei Banken sind, also ca. 3 Billionen €. Das wären bei 0,4% ca. 12 Milliarden €.

 

Mal Hand aufs Herz: 

Glaubst Du, dass wenn morgen die Deutsche Bank, die Bank Austria bzw. Unicredit oder auch die Commerzbank insolvent wären, dass 12 Milliarden € reichen würden, um alle Einlagen bis 100.000€ zu decken? Siehe Dir gerne einmal die Bilanzen dazu an. Es ist ein Tropfen auf dem heißen Stein!

Des Weiteren solltest Du zumindest wissen, dass es KEINEN Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistung aus dem Einlagensicherungsfonds gibt. Zusätzlich wird in den Statuten des Einlagensicherungsfonds in §10 ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch Banken keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Topf haben. Dazu gibt es auch eine interessante Aussage vom damaligen Finanzminister Peer Steinbrück ab 1:40min..

Spannend finde ich auch, dass die Abwicklung der Entschädigungsleistungen in Deutschland über die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ und in Österreich über die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. erfolgt. Eine GmbH???

Auch weist die EZB daraufhin, dass im Fall der Fälle die Einlagensicherung ausgesetzt werden kann.

Sollte in Zukunft EDIS (die europäische Einlagensicherung) an den Start gehen, dann haftet der Deutsche und der Österreichische Sparer für alle Einlagen in der EU mit. Der Deutsche und der Österreicher zahlt dann eben auch bei italienischen, spanischen, portugiesischen, französischen und griechischen Bankenpleiten.

Jeder darf für sich selbst entscheiden, wie sehr er / sie dem Bankensystem weiterhin das Vertrauen schenken möchte.

 

Meine Devise lautet:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ Ich möchte die maximale Kontrolle über mein Geld haben. Die habe ich bei Banken definitiv nicht. Denn mein Geld gehört der Bank und nicht mir. Ich möchte aber Eigentümer und nicht Gläubiger meines Geldes sein und nicht im Fall der Fälle darauf hoffen müssen, dass ich als Gläubiger mein Geld wiederbekomme.

Möchtest Du Gläubiger sein und in Schulden anderer investiert sein, oder Eigentümer Deines Geldes sein?

TIPP: Reduziere Deine Bankguthaben auf das Notwendige!

 

Wenn du jedoch sagst, dass ist für dich in Ordnung, dann solltest du dir einmal die qualifizierten Nachrangdarlehen ansehen. Bei diesem Konstrukt erhältst du bis zu 7% Zinsen pro Jahr.

 

Lese auch den Bericht zur

 

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Bankeninsolvenz und Bankenpleite

Bankeninsolvenz und Bankenpleite – Wie komme ich zu meinem Geld?

Alfred Salzmann Blog von Alfred Salzmann, 11.03.2021

Bankenpleite im Burgenland, Verdacht auf Bilanzfälschung, lautet nur eine Pressemitteilung in der jüngsten Vergangenheit.

Viele Banken waren in der Vergangenheit pleite, zahlungsunfähig oder der Geschäftsbetrieb wurde von der FMA zur Gänze untersagt.

Da stellt sich natürlich die Frage: Was passiert mit meinem Geld auf den Konten bei der betroffenen Bank?

Hier ist es wichtig, den Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zu kennen.

 

Die Einlagensicherung

Mit Einlagensicherung wird der Schutz eines Sparguthabens bezeichnet, das Privatkunden bei einer Bank angelegt haben. Die Gesetzmäßigkeiten für die Einlagensicherung sind in der ganzen Europäischen Union (EU) gleich. Das Bundesgesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG) regelt auch in Österreich die Einlagensicherung der Kreditinstitute. Als Basis dieses Gesetzes gelten entsprechende EU-Richtlinien.

Banken müssen demnach einer staatlichen Entschädigungseinrichtung angehören, die im Schadensfall die Sicherung übernimmt. Für österreichische Banken ist das die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

Zudem gibt es für institutsbezogene Sicherheitssysteme die Möglichkeit, sich als Einlagensicherungseinrichtung anerkennen zu lassen. Institutseigene (private) Einlagensicherungssysteme müssen jedoch auch ein Mindestvermögen von 0,8 % der gedeckten Einlagen aufbauen, um im Sicherungsfall die Leistungen erbringen zu können und um eine Anerkennung als Sicherungseinrichtung zu erreichen.

 

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei österreichischen und deutschen Banken?

Die Einlagensicherung schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank. Innerhalb dieser 100.000 Euro-Grenze sind auch anfallende Zinsen abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten erhält jeder Kontoinhaber einen Erstattungsbetrag (Mehrfachauszahlung), der üblicherweise aus gleichen Teilen der Spareinlage besteht, es sei denn, vor Sicherungsfalleintritt ist eine andere Aufteilung bei der Bank festgelegt worden. Die Einlagensicherung gilt pro Bank: Sind Einlagen auf unterschiedlichen Banken in dem genannten Rahmen vorhanden, werden diese ebenfalls von dem jeweiligen Einlagensicherungssystem ersetzt.

Die Einlagensicherung gilt nicht pro Konto, sondern pro Bank. Wenn man bei einer Bank mehrere Konten, bzw. verschiedenen Tochterfirmen einer Bank Konten hat, so werden die Einlagen aufaddiert und insgesamt nur bis zum Limit von 100.000 € entschädigt.

Unter bestimmten Umständen sind auch Einlagen bis zu einer Summe von 500.000 Euro gesichert. (Achtung dieser besondere Schutz gilt nur für 12 Monate). Dazu zählen Einlagen aus einem Immobilienverkauf oder Leistungen, die aus besonderen Lebensereignissen hervorgehen wie Heirat, Scheidung, Invalidität oder Tod, Abfindungsleistung sowie Leistungen aus Sozialplänen. Die Absicherung gilt für bis zu einem Jahr nach Auszahlung und muss nach Eintreten des Sicherungsfalles innerhalb von zwölf Monaten beantragt werden. Ein Selbstbehalt bei der Einlagensicherung existiert nicht.

 

Welche Guthaben werden von der Einlagensicherung in Österreich erfasst?

Als Einlagen zählen alle Guthaben, die sich auf Konten oder Sparbüchern der jeweiligen Bank befinden. Dazu gehören unter anderem Kapitalsparbücher, Prämiensparbücher, Girokonten, Pensions- und Gehaltskonten, Festgeldekonten, Tagesgeldkonten und Bausparverträge.

Die Einlagensicherung greift immer pro Bankkunde und es zählt der Gesamtbetrag der Einlagen, auch wenn diese auf mehrere Konten oder Sparbücher verteilt sind. In einem Sicherungsfall werden diese Einlagen normalerweise zu 100 % erstattet. Nicht über die Einlagensicherung abgesichert sind allerdings Wertpapierdepots.

 

Was passiert mit Krediten in einem Sicherungsfall?

Auch bei einem Konkurs der Bank sind Kredite weiterhin zu bedienen. Hat die Bank einen Kredit gewährt und wird dieser Kredit vom Kunden weiterhin abbezahlt, kann bei einem Konkurs allerdings auch eine Aufrechnung mit den Einlagen des Kunden erfolgen. Das Recht, die Verrechnung von Einlagen und Kreditleistungen zu verlangen, hat sowohl der Kunde als auch das Kreditinstitut.

 

Was passiert mit den Wertpapierdepots in einem Sicherungsfall?

Besitzt ein Kunde in einem Depot der Bank Wertpapiere, kann er im Konkursfall einen Aussonderungsantrag für diese Wertpapiere stellen, das heißt, die Papiere werden nicht dem Konkursbetrag zugeführt. Die Bank entlässt die Wertpapiere aus dem Depot, händigt sie an den Kunden aus oder überträgt sie auf ein Depot einer anderen Bank. Ist die Bank dazu nicht in der Lage, greift die Anlegerentschädigung. Ein Schutz besteht bis zu 20.000 Euro und bis zu einer Höhe von 90 % des Gesamtwerts.

 

Was ist der Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?

Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unterscheiden sich in drei Punkten.

  1. Zunächst gelten unterschiedliche Sicherungshöchstbeträge. Bei der Einlagensicherung sind das die 100.000 Euro, bei der Anlegerentschädigung kann eine Entschädigung bis zur Höhe von 20.000 Euro gezahlt werden.
  2. Hinzu kommt, dass bei der Anlegerentschädigung ein Selbstbehalt zu tragen ist, der 10 % der Forderung ausmacht.
  3. Der dritte Punkt betrifft die Auszahlungsfristen. Bei der Anlegerentschädigung gilt weiterhin eine Zahlungs- bzw. Entschädigungsfrist von drei Monaten.

 

Wie finanziert sich die Einlagensicherung in Österreich?

Kreditinstitute, die das Guthaben von Privatkunden einlagern, haften für diese Beträge. Um eine Sicherung dieser Einlagen gewährleisten zu können, zahlen die Banken regelmäßig in die Fonds der Einlagensicherungseinrichtung, der sie angehören, ein. Dafür übernehmen die Sicherungseinrichtungen die rechtzeitige und 100%ige Auszahlung.

Zur Einlagensicherung besteht eine Informationspflicht. Die Informationen werden auf der Internetseite der jeweiligen Bank bereitgestellt. Zudem erhalten Sparer beim Abschluss eines Vertrags mit der Bank und dann jährlich Informationsbögen, auf denen die Regeln zur Einlagensicherung dargelegt und bestätigt werden.

 

Was passiert, wenn die Einlagensicherungseinrichtung nicht zahlen kann?

Die Sicherungseinrichtungen verfügen über einen Einlagensicherungsfond mindestens in der Höhe von bis zu 0,8 % der gedeckten Einlagen der Kreditinstitute. Die Kreditinstitute helfen diesen Betrag zu generieren, indem sie, wie oben erwähnt, einen jährlichen Betrag in diesen Fond einzahlen.

Bei einem Sicherungsfall können die Sicherungseinrichtungen zudem zusätzliche Beträge von den Kreditinstituten einfordern. Reichen die Mittel zur Deckung der Spareinlagen dennoch nicht aus, beteiligen sich weitere Einlagensicherungseinrichtungen an den Erstattungen.

 

Wie funktioniert die Einlagensicherung bei ausländischen Banken innerhalb der EU?

In der Europäischen Union (EU) sind die Einlagen von Privatkunden auf ähnliche Weise geschützt, da die länderspezifischen Gesetze auf EU-Richtlinien basieren. Alle Banken in EU-Staaten müssen daher über ein Einlagensicherungssystem verfügen oder einer entsprechenden staatlichen Einrichtung angehören. Eine Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gilt in den folgenden Ländern:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Niederlande
  • Frankreich
  • Großbritannien (75.000 Pfund)
  • Irland
  • Spanien
  • Portugal
  • Dänemark
  • Schweden
  • Finnland
  • Estland
  • Lettland
  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Tschechien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Polen
  • Litauen
  • Malta

Banken von EU-Staaten, die eine Zweigniederlassung in Österreich besitzen, unterliegen in der Regel der Sicherungseinrichtung des jeweiligen EU-Landes. Welcher Einlagensicherungseinrichtung die jeweilige Bank angehört, kann in der Regel online über die Seite der Bank in Erfahrung gebracht werden.

Für Einlagen über den Betrag von 100.000 Euro hinaus, verfügen manche Banken über zusätzliche, private Sicherungssystem wie beispielsweise das Sicherungssystem der Sparkassen.

Bei Banken mit privaten Sicherungssystemen können Einlagen bis zu einer unbegrenzten Höhe abgesichert sein. Ein Rechtsanspruch besteht hier allerdings nicht und es empfiehlt sich, sich vorher genau über die Konditionen zu informieren.

 

Fazit

Die Einlagensicherung in Österreich unterscheidet sich in vielen Punkten nicht von der Einlagensicherung in anderen EU-Ländern, da die Gesetzesgrundlagen aus den EU-Richtlinien hervorgehen. Jedes EU-Land besitzt jedoch eigene Einlagensicherungssysteme, deren Entschädigungskapazitäten differieren können.

Zudem gelten in Österreich bislang noch längere Fristen bis zur Auszahlung des Erstattungsbetrages, was allerdings bis zum 1.1.2024 angeglichen werden soll. Die AUSTRIA Ges.m.b.H ist jetzt schon innerhalb von sieben Arbeitstagen zahlungsfähig.

Manche Banken bieten zusätzliche private Sicherungssysteme an, die Einlagen auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus absichern und erstatten. Dennoch kann es ratsam sein, Spareinlagen, die die gesetzliche Absicherung übersteigen, bei mehreren, voneinander unabhängigen Kreditinstituten zu deponieren.

Die Einlagensicherung greift für Guthaben, das sich auf Konten oder Sparbüchern der jeweiligen Bank befindet. Während Bausparverträge ebenfalls unter die Einlagensicherung fallen, gelten die Regelungen nicht für Wertpapiere.

Für diese kommt die Anlegerentschädigung zum Tragen, wenn es der Bank nicht möglich ist, die Papiere auszuhändigen und auf ein anderes Depot des Kunden zu übertragen. Für Kredite kann eine Aufrechnung der Verbindlichkeiten mit den Einlagen erfolgen.

 

WICHTIG ist es auch zu wissen, wem Ihr Guthaben auf Ihrem Konto bei der Bank überhaupt gehört. 

Hier geht es zu dem Bericht!  

Wer besitzt Deine Guthaben und Spareinlagen bei der Bank

 

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Liebe Grüße

Alfred Salzmann

Moneycoach, Staatlich geprüfter Vermögensberater

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