Zinsen bis 9%

Zinsen bis 9%…

…bietet das Wiener Unternehmen HBBS Solutions GmbH.

Das österreichische Unternehmen HBBS Solutions GmbH (FN 491028) welches am 20.04.2018 gegründet wurde, ist ein Unternehmen für Mining, Staken, Trading und das Betreiben von Masternodes im Bereich von virtuellen Zahlungsmittel (Kryptowährung), welches beim Mining, bevorzugt grüne Energie aus Wasserkraftwerken und Solarstrom in der Region Europa nutzt.

Die HBBS Solutions GmbH vereint die beiden Finanzwelten. „Old Economie“(qualifiziertes Nachrangdarlehen) und „New Economie“(Kryptowährungen). Es ist unbestritten, dass man mit Kryptowährungen viel Geld verdienen (wenn man es richtig macht) und viel Geld verlieren kann. (wenn man es nicht richtig macht). Der Kunde zahlt in Euro ein, und erhält seine Zinsen in Höhe bis zu 9% in Euro.

 

Adresse: Simmeringer Hauptstraße 24, 1110 Wien

Rechtsform des Finanzinstruments: Qualifiziertes Nachrangdarlehen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG)

Emmisionshöhe: unter € 2,0 Mio.

Veranlagungsdauer: unbefristete Laufzeit, für die Dauer von 3 Jahren ab Zustandekommen des Darlehensvertrages verzichten die Vertragsparteien auf eine ordentliche Kündigung des Darlehensvertrages. Nach Ablauf des vorgenannten Kündigungsverzichts kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten jeweils zum 30.6. bzw. zum 31.12. gekündigt werden.

Mindestzeichnungssumme: ab € 100,00

Die Zinsen setzen sich wie folgt zusammen:

7% Festzinssatz auf die gesamte Laufzeit bei Zeichnung bis 31.12.2018

6% Festzinssatz auf die gesamte Laufzeit bei Zeichnung ab 01.01.2019

2% jährlicher Bonuszinssatz. Der Darlehensgeber erhält diesen Bonuszinssatz in Höhe von 2% (zwei Prozent), wenn der durchschnittliche Jahresenergiepreis 9 ct/kWh (Brutto) im Kalenderjahr nicht übersteigt.

Die Zinszahlungen werden halbjährlich auf das vom Kunden angegebene Kundenkonto ausbezahlt. Die Bonuszinsen werden jährlich ausgezahlt.

Steuerliche Situation: Die Angaben unterliegen der Annahme, dass der Investor in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Ausschüttungen der Zinszahlungen sind einkommenssteuerpflichtig gemäß §27 Abs.“ Z2 Estg und sofern diese nicht unter die Veranlagungsgrenze von jährlich € 730,00 gemäß §41 Abs.1Z1 EstG fallen, in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung anzuführen. Die Erlöse eines etwaigen Verkaufs des Nachrangdarlehens sind ebenso in der persönlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Risikohinweise: Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren.

Unternehmen können scheitern, wodurch es im schlimmsten Fall zum Verlust des gesamten Investitionsbetrages kommen kann. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Der Anleger sollte daher ausschließlich Kapital investieren, dessen Verlust er sich finanziell leisten kann, und er sollte sein Kapital auf mehrere Assetklassen streuen. Der Anleger sollte das zugehörige Informationsdatenblatt sowie alle Risikohinweise beachten und prüfen, ob die Investition für Ihn geeignet ist. Der Anleger sollte im Zweifel nicht investieren.

Bitte beachten Sie auch die detaillierten Risikohinweise bei qualifizierten Nachrangdarlehen von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH!

Auf der Homepage von HBBS Solutions GmbH finden Sie das genaue Geschäftsmodell mit sämtlichen Unterlagen zum Download.

 

Risikohinweise bei qualifizierten Nachrangdarlehen

Risikohinweise bei qualifizierten Nachrangdarlehen

Blog von Alfred Salzmann

Allgemeine Risiken und Risiken aus der Ausgestaltung der Nachrangdarlehen

Maximales Risiko – Totalverlustrisiko

Es besteht das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals und der Zinsen. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.B. durch Kosten für Steuernachzahlungen, entstehen. Deshalb ist die Vermögensanlage nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Darlehensvergabe ist nur für Investoren geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Das Darlehen ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Darlehenskapitals hinausgeht, besteht dagegen nicht.

 

Nachrangrisiko und unternehmerischer Charakter der Beteiligung

Bei dem Darlehensvertrag handelt es sich um ein Darlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt

Sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Darlehensvertrag – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen – („Nachrangforderungen“) können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Das bedeutet, dass die Zahlung von Zins und Tilgung des Darlehens keine Insolvenz des Darlehensnehmers auslösen darf. Dann dürften weder Zinsen noch Tilgungszahlungen an die Darlehensgeber geleistet werden. Die Nachrangforderungen des Darlehensgebers treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger des Darlehensnehmers zurück, das heißt, der Darlehensgeber wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger des Darlehensnehmers (mit Ausnahme anderer Rangrücktrittsgläubiger) berücksichtigt.  Der Darlehensgeber trägt daher ein (mit-)unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Darlehensgeber wird dabei nicht selbst Gesellschafter des Darlehensnehmers und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

 

Der qualifizierte Rangrücktritt könnte sich wie folgt auswirken:

Der Darlehensnehmer würde die Zins- und Tilgungszahlung bei Insolvenznähe so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Darlehensgeber dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Darlehensgeber müsste eine Zinszahlung, die er trotz der Nachrangigkeit zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Darlehensnehmer zurückgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Darlehensgeber die Zinszahlungen ebenso wie die Tilgungszahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht erhält. Zudem könnte es sein, dass der Darlehensgeber für bereits gezahlte Zinsen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.

 

Fehlende Besicherung der Darlehen

Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Darlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Darlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

 

Endfälligkeit der Tilgung

Sollte der Darlehensnehmer bei einer etwaigen endfälligen Tilgung bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

 

Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfristige Bindung

Die Darlehensverträge sind ohne einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Darlehensgeber ist für 3 Jahre ausgeschlossen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

 

Mögliche Verlängerung der Festzinsanlage

Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Darlehensgeber, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten, nicht empfehlenswert.

 

 

 Risiken auf Ebene des Darlehensnehmers

Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers

Der Darlehensgeber trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers noch der Erfolg des finanzierten Projekts können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

 

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko)

Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat [oder, wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann]. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört.

 

Projektgesellschaft

Handelt es sich bei dem Darlehensnehmer um eine Projektgesellschaft, die außer der Durchführung des geplanten Projekts kein weiteres Geschäft betreibt, aus dem eventuelle Verluste gedeckt und Zahlungsschwierigkeiten überwunden werden können, hängt, ob und wann die nach dem Darlehensvertrag geschuldeten Zinsen und die Tilgung geleistet werden können, maßgeblich vom Verlauf und vom wirtschaftlichen Erfolg des Projekts ab.

 

Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Durchführung des finanzierten Projekts

Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen.

 

Dies sind zum einen Risiken aus der Durchführung des finanzierten Projekts.

  •  Das geplante Projekt könnte komplexer sein als erwartet.
  • Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet.
  • Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen.
  • Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden.
  • Es könnten unbekannte Umweltrisiken oder Altlasten bestehen.
  • Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Projektablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausreichend erweisen.
  • Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte.
  • Bei Leistungen, die Dritten gegenüber erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne dass der Darlehensnehmer Regressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen kann.

 

Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden,

  • wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang;
  • Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden;
  • Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite;
  • politische Veränderungen; die Entwicklung der Energiepreise;
  • Zins- und Inflationsentwicklungen;
  • Länder- und Wechselkursrisiken;
  • Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken;
  • Risiken aus Marken und Schutzrechten;
  • Abhängigkeit von Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal;
  • Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen).
  • Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

 

Kapitalstrukturrisiko

Der Darlehensnehmer wird möglicherweise weitere Fremdkapitalfinanzierungen in Anspruch nehmen und daher Verpflichtungen eingehen, die (unabhängig von seiner Einnahmesituation) gegenüber den Forderungen der Nachrang-Darlehensgeber vorrangig zu bedienen sind.

 

Prognoserisiko

Die Prognosen hinsichtlich des Projektverlaufs, der Kosten für die Durchführung des Projekts und der erzielbaren Erträge könnten sich als unzutreffend erweisen.  Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.

 

 

Risiken auf Ebene des Anlegers

Fremdfinanzierungsrisiko

Dem Darlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Darlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Darlehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Darlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Darlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab.

 

Hinweis zu Risikostreuung und Vermeidung von Risikokonzentration

Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

 

 

Hinweise des Plattformbetreibers

Sollte das Projekt über eine Plattform gezeichnet werden, müssen auch die Risiken des Plattformbetreibers berücksichtigt werden.

 

Umfang der Projektprüfung durch den Plattformbetreiber

Der Plattformbetreiber nimmt im Vorfeld des Einstellens eines Projekts auf der Plattform lediglich eine Prüfung nach formalen Kriterien vor. Das Einstellen auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar. Der Plattformbetreiber beurteilt nicht die Bonität des Darlehensnehmers und überprüft nicht die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Vollständigkeit oder ihre Aktualität.

 

Tätigkeitsprofil des Plattformbetreibers

Der Plattformbetreiber übt keine Beratungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungsleistungen. Insbesondere werden keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Der Plattformbetreiber gibt Investoren keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb von Finanzinstrumenten auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des jeweiligen Investors. Die persönlichen Umstände werden nur insoweit erfragt, wie dies im Rahmen der Anlagevermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Investor eine persönliche Empfehlung zum Erwerb eines bestimmten Finanzinstruments auszusprechen.

 

Informationsgehalt der Projektbeschreibung

Das Projektprofil und die Projektbeschreibung auf der Plattform erheben nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der angebotenen Anlage erforderlich sind. Investoren sollten die Möglichkeit nutzen, dem Darlehensnehmer über die Plattform Fragen zu

stellen, sich aus unabhängigen Quellen zu informieren und fachkundige Beratung einzuholen, wenn sie unsicher sind, ob sie den Darlehensvertrag abschließen sollten. Da jeder Darlehensgeber mit seiner Darlehensvergabe persönliche Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen des Darlehensnehmers unter Berücksichtigung der individuellen Situation sorgfältig geprüft werden.

 

 

Beraterrisiko

  • Verantwortlich für sämtliche Inhalte und Angaben auf den Projektseiten ist ausschließlich die zu finanzierende Gesellschaft selbst.
  • Sie ist Emittent und Anbieter der Vermögensanlage. Der Vermögensberater übernimmt daher keine Haftung.
  • Für die inhaltliche Richtigkeit der Informationen gemäß § 4 Abs. 1 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) sind ausschließlich die jeweiligen Emittenten verantwortlich.
  • Eine Prüfung der Informationen nach § 4 Abs. 1 AltFG erfolgt durch den Vermögensberater ausschließlich hinsichtlich ihrer Kohärenz, Vollständigkeit und Verständlichkeit.
  • Für sämtliche übrigen Inhalte, Angaben und Texte auf der jeweiligen Homepage des Emittenten kann keine Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
  • Der Vermögensberater weist darauf hin, dass Beteiligungen an Crowdinvesting-Projekten und Nachrangige Darlehen zu einem Totalverlust kommen kann. Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit nicht unerheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens, also zum Totalverlust der Einlage führen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Risikostreuung möglichst nur Geldbeträge investiert werden sollen, die in näherer Zukunft auch liquide, nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden.
  • Weiteres sind mit der Veranlagungs-/Investitionsform Chancen und Risiken verbunden und es können keine Zusagen oder verlässliche Prognosen über künftige Erträge gemacht werden. Insbesondere stellen etwaige erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit keinen Indikator für künftige Erträgnisse dar.
  • Verantwortlich für sämtliche Inhalte und Angaben auf den Projektseiten ist ausschließlich die zu finanzierende Gesellschaft selbst. Sie ist Emittent und Anbieter der Vermögensanlage. Der Berater oder Vermögensberater übernimmt daher keine Haftung. Für die inhaltliche Richtigkeit der Informationen gemäß § 4 Abs. 1 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) sind ausschließlich die jeweiligen Emittenten verantwortlich.
  • Eine Prüfung der Informationen nach § 4 Abs. 1 AltFG erfolgt durch einen qualifizierten Prüfer hinsichtlich ihrer Kohärenz, Vollständigkeit und Verständlichkeit. Für sämtliche übrigen Inhalte, Angaben und Texte kann keine Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
  • Der Berater und Vermögensberater weist darauf hin, dass Beteiligungen an Crowdinvesting-Projekten ein Risikoinvestment darstellen. Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit nicht unerheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens, also zum Totalverlust der Einlage führen.
  • Weiteres wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Risikostreuung möglichst nur Geldbeträge investiert werden sollen, die in näherer Zukunft auch liquide, nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden. Bei den gegenständlichen Beteiligungen handelt es sich um eine langfristige Veranlagung/Investition. Weiteres sind mit der Veranlagungs-/Investitionsform Chancen und Risiken verbunden und es können keine Zusagen oder verlässliche Prognosen über künftige Erträge gemacht werden. Insbesondere stellen etwaige erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit keinen Indikator für künftige Erträge dar.

 

Ich hoffe, das Sie durch durch diese Risikohinweise etwaige Risiken besser abschätzen können.  Bei Investments nach dem Alternativfinanzierungsgesetz darf der Emittent keine Sicherheiten vergeben.

 

Euer Alfred Salzmann

Vermögensberater und Vermögensberater

 

CHECKLISTE zur persönlichen Krisenabsicherung

CHECKLISTE zur persönlichen Krisenabsicherung

Blog von Alfred Salzmann

Die Erfahrungen der Gewerblichen Vermögensberater zeigen, dass viele Familien nicht ausreichend auf die persönlichen finanziellen Herausforderungen vorbereitet sind. Die derzeitigen Situationen in Europa erhöhen die Notwendigkeiten, sich und seine Familie vor Krisen abzusichern.

Ein wesentlicher Faktor der persönlichen Krisenabsicherung ist die Frage, wann welche Geldmittel benötigt werden bzw benötigt werden könnten.

In der Praxis zeigt sich leider, dass sich viele dieser fehlenden Absicherung nicht bewusst sind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, einen eventuellen Handlungsbedarf festzustellen.

1 Kann ich bzw meine Familie weiterhin den Lebensunterhalt bestreiten, wenn ich kurzfristig arbeitslos bin?
 Ja  Nein

2 Kann ich mir meine Wohnung auch alleine leisten?
 Ja  Nein

3 Ist die Finanzierung einer mittelgroßen Investition (zB Neuanschaffung KfZ, Komplettausfall der Heizungsanlage) in den nächsten drei Jahren gesichert?
 Ja  Nein

4 Plane ich eine langfristige Investition wie zB. Hausbau/Wohnungssanierung und spare ich bereits dafür?
 Ja  Nein

5 Kenne ich meinen voraussichtlichen Pensionsanspruch und habe ich für diesen Lebensabschnitt ausreichend vorgesorgt?
 Ja  Nein Hier kann Ihnen die spezielle Checkliste zur Pensionsvorsorge weiterhelfen.

6 Bin ich oder meine Familie in einem Unglücksfall (Unfall, Krankheit) abgesichert?
 Ja  Nein

7 Sind meine bestehenden Vermögenswerte ausreichend verteilt?
 Ja  Nein

8 Wurde bei der Streuung bedacht, dass mein Geld von mehr als einem Institut gehalten bzw verwaltet wird?
 Ja  Nein

9 Sind in meiner Vermögensverteilung auch Risikoanlagen? Bin ich über die Höhe des Risikos ausreichend informiert?
 Ja  Nein

10 Kann ich im Notfall Kosten einsparen ohne meine Absicherung bzw meinen Lebensstandard drastisch einschränken zu müssen? Gibt es dafür Sparpotenziale?
 Ja  Nein

Für jeden Punkt, den Sie mit „Nein“ beantwortet haben, sollten Sie Vorsorge treffen. Falls Sie mehr als 2 Fragen mit „Nein“ beantwortet haben, empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit einem Vermögensberater Ihres Vertrauens. Diese Checkliste ist eine demonstrative Auflistung und kann keine professionelle Beratung ersetzen. Für eine solche wenden Sie sich bitte an Ihren Gewerblichen Vermögensberater, oder an Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH.

Euer Moneycoach Alfred Salzmann

 

Die Österreicher sparen sich arm

Die Österreicher „sparen sich arm“

Die Österreicher „sparen sich arm“

Blog von Alfred Salzmann

Mehr als jeder zweite Österreicher ist von der Entwicklung der Sparprodukte enttäuscht

Nur rund jeder Dritte ist mit den Erträgen aus seiner Veranlagung zufrieden

Die Mehrheit der Österreicher ist mit der Entwicklung der Sparprodukte unzufrieden.

58 Prozent der Befragten des aktuellen Income-Barometers  von J.P. Morgan gaben an, sich über die Entwicklung ihrer Spar- und Versicherungsprodukte zu ärgern. Mit 30 Prozent zeigt sich kaum jeder Dritte mit der Wertentwicklung zufrieden. Zudem haben bei der Befragung zwölf Prozent mit „weiß nicht“ geantwortet – ein solch hoher Wert bei einer recht eindeutigen Frage weist auf eine Verunsicherung hin.

Der Leitzins der Europäischen Zentralbank liegt bereits seit März 2016 auf dem Rekordtief von null Prozent – mit der Folge, dass österreichische Sparer kaum noch Erträge erwirtschaften. Das sorgt natürlich für Verunsicherung und Enttäuschung. Da aber weiterhin rund zwei Drittel des österreichischen Geldvermögens in niedrig verzinsten Geldanlagen liegen, scheint die Unzufriedenheit noch nicht so hoch zu sein, dass man sein Spar- und Anlage-verhalten ändert.

Die Österreicher sparen sich arm

62 Prozent der Österreicher verzichten auf die Kraft des Kapitalmarkts

Laut dem Income-Barometer 2018 von J.P. Morgan Asset Management sind auch nach 10 Jahren trotz immer weiter sinkender Zinsen Sparprodukte die beliebteste Anlageform der Österreicher:

  • 67 Prozent der Befragten besitzen Sparbücher,
  • 87 Prozent der Österreicher legen in Tages- oder Festgelder an
  • 58 Prozent der Österreicher nutzen nach eigenen Angaben eine Lebens- oder Rentenversicherung (Mehrfach-antworten sind möglich).

 

Lediglich 38 Prozent der Österreicher setzen dagegen auf die Kraft des Kapitalmarkts:

  • 26 Prozent der Befragten nutzen Investmentfonds.
  • 21 Prozent investieren direkt in Aktien.
  • 15 Prozent investieren in festverzinsliche Papiere.

 

Die aktuelle Befragung zeigt, dass fast zwei Drittel der Österreicher noch großen Nachholbedarf bei Kapitalmarktanlagen haben, denn

wenn die Inflation wie aktuell höher als die Zinsen liegt, spart man sich buchstäblich arm.

 

Seit einem Jahrzehnt müssen Sparer immer weiter sinkende Zinsen hinnehmen, während sich beispielsweise der US-Aktienmarkt in dieser Zeit verdreifacht hat. Ihre Tatenlosigkeit zeigt, wie wenig sie sich mit dem Thema Geldanlage auseinandersetzen. Dabei sei vielen Anlegern nicht bewusst, wie groß ihre Rentenlücke tatsächlich ausfallen wird, da die Lebenserwartung heute höher ist als allgemein angenommen.

Angesichts der Tatsache, dass über 260 Milliarden Euro Erspartes der Österreicher weiterhin in kaum verzinsten Spareinlagen liegen und einer schleichenden Entwertung durch die Inflation ausgesetzt sind, sind breit gestreute, flexibel anlegende Investmentfonds mit Ausschüttungskomponente eine echte Alternative.

Sollten Sie zu diesem Thema eine Beratung haben wollen, so sprechen Sie den Berater Ihres Vertrauens an, oder wenden Sie sich an mich.

Viel Erfolg bei Eurer Kapitalanlage wünsch euch

 

Alfred Salzmann

Geschäftsführer von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH

Vermögensberater und Moneycoach

 

Risikostreuung und tail events

RISIKOSTREUUNG UND TAIL-EVENTS

RISIKOSTREUUNG UND TAIL-EVENTS

Blog von Alfred Salzmann

 

Liebe Freunde von World of Money und von Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH

Andreessen Horowitz fand heraus, dass im Zeitraum zwischen 1985 und 2014 nur 6 % der Wagniskapitalinvestitionen für 60 % der Renditen verantwortlich waren.

Knapp über 50 % der Investitionen stellten sich als Fehlgriff heraus und bedeuteten einen teilweisen oder vollständigen Kapitalverlust für die Wagniskapitalgeber.

Die Renditen von Wagniskapitalgebern wurden in der Vergangenheit regelmäßig von einigen wenigen Ausreißern nach oben bestimmt.

Hinter sogenannten tail events steckt genau diese Überlegung: einige wenige Ereignisse haben großartige Auswirkungen – natürlich im positiven wie im negativen Sinne.

Diese tail events gibt es aber nicht nur bei Wagniskapitalgebern. Auch bei börsennotierten Unternehmen gibt es diese Art von tail events.

Wenn fünf Aktien für ein Viertel der letztjährigen Jahresrendite des S&P 500 verantwortlich waren, dann ist das ein tail event. Wenn Apple es schafft, innerhalb von zehn Jahren seinen Aktionären eine Verzehnfachung des Aktienkurses zu bieten, dann ist auch das ein tail event. Insbesondere dann, wenn der amerikanische Technologieindex NASDAQ 100 im selben Zeitraum nicht einmal eine Vervierfachung geschafft hat.

 

Als private Investoren profitieren wir von künftigen tail events:

aber nur unter einer Bedingung.

Wir müssen uns trauen, in Unternehmen, Märkte und anderen Assetklassen zu investieren, die für diese künftigen tail events stehen könnten.

 

Unternehmen und Märkte, die noch relativ überschaubar sind. Unternehmen und Märkte, die schnell wachsen. Und natürlich Unternehmen und Märkte, die bestimmte Risiken besitzen/eingehen und die langfristige Wachstumschancen stärker sind als kurzfristige Gewinnzahlen.

Aber Achtung, das ist keine Aufforderung, blind in Unternehmen und Märkte zu investieren, welche Sie absolut nicht verstehen. Denn, der Preis beim Kauf einer Aktie, einer Währung, oder einer Beteiligung ist noch immer wesentlich für die eigene Performance.

 

Zum Schluss noch eine wichtige Erkenntnis, welche wir ebenfalls von Wagniskapitalgebern lernen sollten.

Bei 50 % ihrer Deals liegen Wagniskapitalgeber daneben. Wir sollten daher auch bei unseren Investitionen mit Fehlern rechnen.

Diese Fehler werden uns nur dann nicht zum Verhängnis, wenn wir ein ausreichend diversifiziertes Portfolio aufbauen.

Also nicht nur auf eines dieser Unternehmen, Märkte oder Assetklassen setzen, sondern die Chancen und Risiken auf mehrere Möglichkeiten verteilen.

Diese Diversifikation hilft nicht nur dabei, die Risiken von Fehlern zu minimieren, sondern erhöht gleichzeitig auch die Chance, ein tail event zu treffen.

In diesem Sinne, auf die kommenden tail events, und eine ausreichende Risikostreuung

 

Beste Grüße

Alfred Salzmann

Vermögensberater und Geschäftsführer von

Wirtschaftsberatung Finanzquadrat GmbH